Bauernkrieg im Vergleich: Tirol und Thüringen

Bauernkrieg im Vergleich: Tirol und Thüringen

Organisatoren
Mühlhäuser Museen; Hofburg Brixen; Kompetenzzentrum für Regionalgeschichte an der Freien Universität Bozen
PLZ
39042
Ort
Brixen
Land
Deutschland
Fand statt
In Präsenz
Vom - Bis
27.09.2023 - 29.09.2023
Von
Tjark Wegner, Institut für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften, Eberhard Karls Universität Tübingen; Andreas Dietmann, Die Deutschen Inschriften des Mittelalters und der Frühen Neuzeit, Arbeitsstelle Jena, Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig

In Vorausschau auf das bevorstehende Gedenkjahr zum Bauernkrieg von 1525 fand in Brixen die Tagung „Bauernkrieg im Vergleich“ statt, die sich vergleichend den historischen Verhältnissen und Ereignissen anhand zweier zentraler Regionen widmete. Die von der Hofburg Brixen in Südtirol, den Mühlhäuser Museen in Thüringen und dem Kompetenzzentrum für Regionalgeschichte an der Freien Universität Bozen organisierte Tagung näherte sich dem Vergleich mittels thematischer Schwerpunkte, die in jeweils zwei Vorträgen aus tiroler und thüringischer Perspektive beleuchtet und gemeinsam diskutiert wurden.

Die Tagung wurde mit einer Festveranstaltung im Kaisersaal der Hofburg Brixen eröffnet. Nach Grußworten folgte der Abendvortrag von THOMAS T. MÜLLER (Wittenberg). In parallel laufenden Schilderungen skizzierte er die Vorgänge des Bauernkrieges in Tirol und Thüringen, griff die maßgeblichen Akteure in ihrem Wirken heraus und führte die zentralen Schauplätze vor Augen. Er schloss mit dem Aufzeigen von Forschungsperspektiven und dem Aufwerfen relevanter, aber bisher in der Bauernkriegsforschung unbeantwortet gebliebenen Fragen.

DAVID VON MAYENBURG (Frankfurt am Main) problematisierte eingangs seines Vortrags zu Rechtsordnungen im thüringischen Bauernkrieg den Begriff der Rechtsordnung aufgrund der damit verbundenen Assoziationen und anachronistischen Erwartungen, weswegen dieser Terminus vielmehr im Plural zu verwenden sei. Von Mayenburg stellte die These auf, dass die damaligen Rechtsverhältnisse in Bewegung – und nicht statisch – gewesen seien, sodass auch vermeintliche Störungen des Systems Teil der Ordnungsbildung waren. Ein einheitliches Recht zu jener Zeit sei Utopie gewesen, obgleich dies für die Aufständischen wie auch für die ebenfalls zur Rechtsmonopolisierung tendierenden Herren erstrebenswert gewesen sei. Zudem seien Rechtsordnungen in bürgerkriegsähnlichen Umständen Teil des prozessualen Aushandelns von Gerechtigkeit gewesen, wobei – durch die Ständeordnung eingeschränkt – prinzipiell jeder als Akteur beteiligt sein konnte. In Thüringen waren verschriftlichte Beschwerdeartikel der Aufständischen integrales Instrument zur Kanalisation des Konflikts, da sie der inneren Einigung sowie als Grundlage für eine Einigung mit der Gegenpartei dienten.

MARTIN SCHENNACH (Innsbruck) fokussierte in seinem Beitrag das Hochstift Brixen. Eine dortige Versammlung der Aufständischen, von der Forschung „Teillandtag“ genannt, wurde von den Teilnehmern dezidiert nicht als „Landtag“ bezeichnet, da es sich bei dessen Einberufung um ein landesherrliches Privileg handelte. Insgesamt zeichnete sich der Konflikt durch ein „so-tun-als-ob“ aus: Die Beteiligten gaben vor, sich in tradierten Formen der Konfliktbewältigung zu bewegen. Obwohl die Neustifter Artikel über bisherige gravamina hinausgingen und es zu Gewaltanwendung kam, wurde Ferdinand I. als Erzherzog von Österreich ebenso eine gesichtswahrende Kommunikation ermöglicht, wie auch den Aufständischen, die Ferdinands Herrschaft, aber nicht die des Bischofs akzeptierten, die Möglichkeit gewährt, nicht wegen ihres Verhaltens bestraft zu werden. Schennach betrachtete anschließend den Bauernkrieg als einen Diskurs über Recht, wobei der Kriegsbegriff den Blick auf die Aushandlungsprozesse verschränke. In diesem Prozess argumentierten die Landstände juristisch, was die Frage aufwirft, wie diese auf die aus tradierten beziehungsweise institutionalisierten Foren der Konfliktaustragung stammenden Kenntnisse zugreifen konnten.

ANDREAS LINDNER (Erfurt) widmete sich dem Erfurter „Sonderfall“. Den Hintergrund für die Ereignisse bildeten die ökonomischen Probleme, die die Stadt in Folge des Amorbacher Vertrages belasteten. Daher versuchte sich der Erfurter Rat – wenig erfolgreich – an einer Amortisationsgesetzgebung: Schließlich nutzte der Magistrat reformatorische Impulse, um den Klerus, von dem er sich Geld geliehen hatte, in die Verbrauchssteuer „aufzunehmen“ sowie, als faktische Schutzgelderpressung, eine freiwillige Steuerrückzahlung zu erlangen. In einer in Thüringen einzigartigen Strategie öffnete der Rat 1525 den Aufständischen die Stadttore unter dem Vorbehalt, ausschließlich Mainzer – geistliche – Institutionen anzugreifen. Nachdem der Aufstand gescheitert war, schob der Rat jedoch die Schuld ausschließlich den Bauern zu, deren Anführer daraufhin verurteilt wurden.

ERIKA KUSTATSCHER (Brixen) fokussierte anhand der Protokolle des Hofrates auf mikrostruktueller Ebene die Ereignisse im Hochstift Brixen in den Jahren 1515 bis 1525. Somit konnte sie diverse Konflikte, die sich im Zivil- und Strafrecht widerspiegeln, im Vorfeld der Unruhen vergleichend analysieren. Dabei kam Kustatscher zu dem Schluss, dass sich Mängel bei der Transformation im weberschen Sinne von der traditionalen zur rationalen Herrschaft ausmachen lassen. Zudem zeigte sich eine Entfremdung zwischen der Oberschicht und der Mittel- beziehungsweise Unterschicht, wobei soziale Aufsteiger als Amtsträger augenscheinlich zu einer stärkeren Ausnutzung ihrer Ämter neigten.

Die zweite Sektion der Tagung widmete sich den historischen Lebenswelten der ländlichen Bevölkerung am Vorabend des Bauernkrieges. In seinem Vortrag entwarf UWE SCHIRMER (Jena) eine Gesamtschau der dörflichen Gemeinschaft und ihrer gesellschaftlichen Strukturen in Mitteldeutschland. Als sozialökonomischer Not- und Zweckverband bilde diese Gemeinschaft einen nach außen abgegrenzten Friedens- und Rechtsraum mit einem Höchstmaß an Selbstverwaltung. Als typisch für Thüringen stellte Schirmer dabei die Schultheißen und Heimbürgen in ihrem Wirken als Bindeglied zwischen Dorfgemeinschaft und Lehensherren vor. Für das Lehenssystem elementar und für den Bauernkrieg ausschlaggebend waren die von den Bauern zu leistenden Dienste, die, obgleich vergleichsweise gering, als Belastung wahrgenommen wurden. Zudem wurde das Verhältnis um 1500 durch Veränderungen in der Steuerverfassung und der Herausbildung des landesherrlichen Kirchenregiments zusätzlich belastet.

Dem stellte STEPHAN NICOLUSSI-KÖHLER (Innsbruck) die wirtschaftliche, soziale und rechtliche Situation der Landbevölkerung in Tirol gegenüber. Nach einer wirtschaftsgeschichtlichen Analyse der Erträge der von Erbleihe bestimmten landwirtschaftlichen Güter hob er insbesondere das herrschende Kreditwesen als Hintergrund der bäuerlichen Verschuldung hervor. Die daraus resultierenden Schwierigkeiten fanden schließlich einen deutlichen Niederschlag in den Beschwerdeartikeln der aufständischen Bauern. Diese richteten sich nicht grundsätzlich gegen das bestehende Kreditwesen, sondern gegen dessen Missbrauch in Form von Erbzinsgeschäften und überhöhten Zinssätzen, deren Auswirkungen um 1500 insbesondere für die unteren Schichten verheerend wirkten.

Der Beitrag von MIRKO GUTJAHR (Eisleben) widmete sich der Bedeutung der Bergleute für den Bauernkrieg in Mitteldeutschland. Ausgehend von der Rezeption in der älteren, namentlich der marxistisch-leninistisch geprägten Forschung wandte er sich den zeitgenössischen Quellen zu, die er anhand vergleichender Beispielbetrachtungen aus der Grafschaft Mansfeld sowie den Städten Marienberg und Joachimsthal befragte. Zwar traten tatsächlich Hinweise für die Unzufriedenheit der Bergleute mit ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lebenswelt zutage, die von ihnen geäußerten Forderungen resultierten jedoch aus der rechtlich noch ungeklärten Situation, insbesondere in den jüngeren Bergbaustädten. Trotz der Parallelität mit dem Bauernkriegsgeschehen forderten die Bergleute keine gesellschaftliche Umwälzung. Zu einer Solidarisierung mit den aufständischen Bauern kam es in Mitteldeutschland nicht.

ARMIN TORGGLER (Brixen) skizzierte daran anschließend die wirtschaftliche Entwicklung des Südtiroler Bergbaus. Der im 15. Jahrhundert aufgekommene und für die Region bedeutendste Wirtschaftszweig war ursprünglich von einer regen Beteiligung zahlreicher lokaler Familien an einzelnen Bergbaugruben geprägt. Erst am Vorabend des Bauernkrieges entwickelte er sich zu einem überregional betriebenen Gewerbe, das von auswärtigen Großunternehmern getragen wurde und aus dem die lokalen Beteiligten zunehmend verdrängt wurden. Deren Ausweg bestand in der kollektiven Beschwerdeführung und dem Aufruhr, der schließlich im Bauernkrieg kulminierte. Das Ergebnis bildete der Entwurf einer Landesordnung von 1526, in der die Rückkehr zum traditionellen Bergbau und die Beteiligung der ansässigen Familien neu festgeschrieben wurde.

Der erste Tag der Tagung klang mit dem Film „Thomas Müntzer“ (DEFA, 1956) aus, in den NORA HILGERT (Mühlhausen) filmhistorisch einführte.

STEFAN MICHEL (Dresden) untersuchte unterschiedliche mitteldeutsche Artikel hinsichtlich der Forderung nach freier Predigt. Die prominente Stellung der freien Pfarrerwahl und der Wunsch nach evangelischer Predigt sei dabei auf die Reihenfolge der zwölf Memminger Artikel zurückzuführen, wobei in Thüringen das Mitbestimmungsrecht bei der Pfarrerwahl damit begründet wurde, dass der „gemeine Mann“ für die Seelsorge und Predigt aufkomme. Wichtiger als der dezidiert lutherische Glaube war hierbei die Zuwendung zu den Menschen vor Ort. Im ernestinischen Sachsen sei bereits vor 1525 eine Verbreitung verschiedentlicher, nicht nur lutherischer, reformatorischer Thesen zu beobachten gewesen. Eine Konzentration auf von den Wittenberger Positionen beeinflusste Prediger ließe sich für Kursachsen erst ab 1527 ausmachen.

LEA WEGNER (Böblingen) widmete sich dem Erscheinungsbild und der Funktion reformatorischer Elemente und ihrer Bedeutung im Bauernkrieg anhand einer beispielhaften Analyse des Protesthandelns sowie der schriftlichen Kommunikation der Aufständischen. Für Tirol muss aufgrund der nur eingeschränkt fassbaren reformatorischen Impulse ein schemenhaftes antiklerikales Protesthandeln als Projektionsfläche verschiedenster Missstände angenommen werden, welches mit „codiertem“ Verweis auf das Evangelium in der Umgestaltung der Kirchenorganisation ihren Ausdruck fand. Zumindest implizit lässt sich anhand von Einzelbeispielen die reformatorische Lehre in Württemberg als Handlungsmotiv fassen. Während eine allgemeine Aufgeschlossenheit der Aufstandsgemeinschaft gegenüber der Neuen Lehre zumindest bei der Befreiung inhaftierter Geistlicher und deren Gewinnung als evangelische Prediger angenommen werden kann, wird auf politischer Ebene auf eine religiöse Legitimation zugunsten eines Rückgriffes auf die Tradition politischer Repräsentation verzichtet. Zur strategischen Verhandlungsmasse machtpolitischer Interessen wird die reformatorische Lehre in den Verhandlungen um eine Generalschuld des Landes nach dem württembergischen Aufstand.

VOLKMAR JOESTEL (Wittenberg) untersuchte den Ikonoklasmus in Kursachsen zwischen der „Wittenberger Stadtreformation“ 1521/22 bis zum Bauernkrieg 1525. Nachweisen ließen sich dabei sowohl geordnete Bilderentfernungen, in wenigen Fällen aber auch tatsächliche Bilderstürme, etwa in Mühlhausen zwischen 1523 und 1525, während sich bei überfallenen Klöstern in Gotha keine Nachweise für Bilderstürme finden lassen. Mühlhausen könnte als Vorbild für vergleichbare Vorgänge in Südwestdeutschland und der Schweiz gedient haben, wobei Zürich wiederum als „mögliches Sprungbrett“ ikonoklastischer Ideen nach Tirol gedient haben könnte.

In seinem Beitrag zum Ikonoklasmus in Tirol stellte STEFAN EHRENPREIS (Innsbruck) fest, dass sich der dortige theologische Diskurs um ein Bilderverbot ohne eigene theologische Textproduktion rein rezeptiv gestaltete. In der rezipierten Literatur finden sich durchaus vereinzelte Hinweise auf Ikonoklasmus, vor allem aber in Michael Gaismairs Entwurf einer hinsichtlich der Bilderfrage zwinglianisch geprägten Landesordnung. Welche Umsetzung solcher Ideen jedoch stattfand, lässt sich mangels Quellenstudien nur bedingt eruieren. Ikonoklastische Ereignisse lassen sich vor allem im Rahmen von Gaismairs Zug südlich des Brenners fassen. Vielmehr wurden bei Klostererstürmungen häufig gezielt Urkunden wegen ihrer Funktion als Rechtsdokumente zerstört, weswegen diese eher als Ausplünderungen bezeichnet werden sollten, denn als Zerstörungen; schließlich wurde Kirchenzierat häufig monetarisiert anstatt zerstört.

Im Mittelpunkt der vierten Sektion standen zentrale Akteure des Bauernkriegsgeschehens sowie dessen Rezeption. LUCAS WÖLBING (Leipzig) hinterfragte anhand zeitgenössischer Quellen die Rolle Thomas Müntzers als Prediger und militärischer Führer der Bauern für Thüringen. Müntzer selbst betrachtete sich demnach lediglich als Prediger, Endzeitprophet und Seelsorger der Bauern. Die Quellen verdeutlichen jedoch, dass er trotz seines Gewichts im Mühlhäuser Bauernhaufen nicht die alleinige Autorität im Lager vor Frankenhausen besaß. Seine Position als Schriftführer aller Bauern resultiere insbesondere aus seinem weit gespannten Netzwerk, das dem Anliegen nutzbringend sein sollte. Die vermeintliche Rolle als militärischer Führer entspringe hingegen einer späteren einseitigen Betrachtung durch die Fürsten, die aber in den nachträglichen Verhörprotokollen keine Entsprechung findet.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kam ROBERT REBITSCH (Innsbruck) in seiner Betrachtung des Tiroler Bauernführers Michael Gaismair, der in der späteren Rezeption als fortschrittlicher Demokrat sowie brillanter Feldherr stilisiert wurde. Eine Auseinandersetzung mit der von Gaismair entworfenen Landesordnung von 1526 zeigt ihn jedoch in einer Tradition mit herkömmlichen Forderungen, die von ihm zunehmend radikalisiert wurden. Anders als Müntzer fungierte er jedoch tatsächlich als militärischer Feldherr, führte er doch ein Bauernheer im Mai und Juni 1525 nach Radstadt und im Anschluss daran bis nach Venedig. Seine militärischen Leistungen erwecken aber einen zwiespältigen Eindruck, da eine Belagerung Radstadts misslang, Gaismair den Verdacht des Betruges auf sich zog und die Anwerbung seines Haufens als venezianische Söldner bereits nicht mehr unter seiner Beteiligung erfolgte.

JAN SCHEUNEMANN (Halle an der Saale) gab schließlich in seinem Beitrag einen Überblick über die Rezeptionsgeschichte des Bauernkrieges in Deutschland. Den Anfang bildete dabei der 400. Jahrestag des Bauernkrieges 1925, aus dessen Anlass Thomas Müntzer erstmals im tagespolitischen Geschehen der Weimarer Republik sowohl von der KPD als auch von der SPD instrumentalisiert wurde. Eine gänzlich neue Relevanz gewann er nach dem Zweiten Weltkrieg, als die sowjetische Regierung ihre politischen Maßnahmen in der ostdeutschen Besatzungszone als Verwirklichung der bäuerischen Forderungen von 1525 stilisierte. Martin Luther wurde dem entgegen als Verräter der Bauern präsentiert. Daran anknüpfend stieg Müntzer ab den 1950er-Jahren zu einer Identifikationsfigur der DDR auf, wie sie etwa in dem auch auf der Tagung präsentierten DEFA-Film von 1956 propagiert wurde. Erst am Ende der DDR ließ die politische Situation das Müntzerbild erodieren. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands verschwand Müntzer schnell aus dem kollektiven Gedächtnis.

Abschließend wurden alle Beiträge der Tagung von CHRISTINA ANTENHOFER (Salzburg) zusammengefasst. Mit einem roten Faden durch die zurückliegenden Tage griff sie zentrale Thesen heraus, ließ Vergleichspositionen Revue passieren, verwies nochmals auf Desiderate der Forschung, lobte aber auch die Organisator:innen für die erfolgreiche Tagung. Insgesamt kann das regional vergleichende Konzept der Tagung als sehr geglückt betrachtet werden. Ihre Publikation wird der Forschung reichen Ertrag bringen und manchen Impuls bieten.

Konferenzübersicht:

Ivo Moser (Bischof des Bistums Bozen-Brixen) / Arno Kompatscher (Landeshauptmann von Südtirol) / Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei) / Erika Kustatscher (Direktorin Diözesanarchiv Brixen): Begrüßung und Grußworte

Moderation: Siglinde Clementi (Bozen)

Thomas Müller (Wittenberg): Revolution der Bauern? Überlegungen zu den Aufständen von 1525/26

Sektion 1
Moderation: Susanne Kimmig-Völkner (Mühlhausen)

David von Mayenburg (Frankfurt am Main): Rechtsordnung und der Bauernkrieg in Thüringen

Martin Schennach (Innsbruck): „ist auf all vorberüert artiggl, beschwärung unnd ordnungen ain […] landsordnung […] gemacht". Rechtsordnung und Tiroler Bauernkrieg

Andreas Lindner (Erfurt): „Schach dem Klerus“ – Bauernsturm und reformatorischer Strukturwandel in Erfurt

Erika Kustatscher (Brixen): Rechts- und Verwaltungsalltag im Hochstift Brixen um 1525: eine Annäherung aus dem Diözesanarchiv

Sektion 2
Moderation: Margareth Lanzinger (Wien)

Uwe Schirmer (Jena): Die Agrarverfassungsverhältnisse im thüringisch-mitteldeutschen Raum am Vorabend des Bauerkrieges

Stephan Nicolussi-Köhler (Innsbruck): Bäuerliche Abgaben und Verschuldung als Beweggrund der Bauernunruhen in Tirol an der Wende vom Spätmittelalter zur frühen Neuzeit

Mirko Gutjahr (Eisleben): „do wirs auf dem bergwerke aufrurisch.“ Die Bergleute und der Bauernkrieg in Mitteldeutschland

Armin Torggler (Brixen): Fron, Faktoren, Freiungen. Die Rolle des Bergbaus im Tiroler Bauernkrieg

Nora Hilgert (Mühlhausen): Einführung zu der öffentlichen Filmvorführung von Thomas Müntzer. Das Leben und Schicksal des Pfarrers Thomas Müntzer, DEFA, 1956

Sektion 3
Moderation : Erika Kustatscher (Brixen)

Stefan Michel (Dresden): „Darumb last euch die hertzenhafftigen prediger nit nehmen.“ Die Forderung nach freier Predigt im Bauernkrieg im thüringischen Raum

Lea Wegner (Böblingen): Widerstand und Evangelium – Religiöse Legitimation und Motivation der Bauernaufstände in Tirol und Württemberg im Vergleich

Volkmar Joestel (Wittenberg): Ikonoklasmus in Mitteldeutschland. Forschungsstand und Aufgaben

Stefan Ehrenpreis (Innsbruck): Ikonoklasmus in Tirol

Sektion 4
Moderation: Julia Mandry (Jena/Mühlhausen)

Lucas Wölbing (Leipzig): Der Prediger und die Bauern. Thomas Müntzers Rolle im Thüringer Aufstandsgebiet

Robert Rebitsch (Innsbruck): Michael Gaismair: Frühdemokrat und Feldherr?

Jan Scheunemann (Halle an der Saale): Geschichte zwischen den Fronten. Die Bauernkriegsrezeption im mitteldeutschen Raum 1925–1989

Florian Trojer (Bozen): Die Produktion von Mythen im geschichtswissenschaftlichen Forschungsprozess am Beispiel Michael Gaismair und Tiroler Landesordnung

Christina Antenhofer (Salzburg): Zusammenfassung

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